Beim Chartern einer Yacht spielen mehrere Versicherungen eine zentrale Rolle, um finanzielle Risiken abzusichern. Üblicherweise stellt der Vercharterer eine Kaskoversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung zur Verfügung, die jedoch oft Selbstbehalte und Ausschlüsse enthalten.
Ergänzend empfiehlt sich der Abschluss einer Skipper-Haftpflicht, die über die Basispolicen hinaus Schäden abdeckt, die durch Fehlbedienung oder Navigationsfehler entstehen können. Ebenso wichtig ist eine Kautionsversicherung, weil sie den Skipper vor hohen Kosten schützt, wenn die hinterlegte Kaution aufgrund kleinerer Schäden einbehalten wird.
Weitere sinnvolle Bausteine sind eine Reiserücktrittsversicherung speziell für Chartercrews sowie eine Crew-Unfallversicherung. Eine ausführliche Übersicht typischer Policen bietet etwa der Deutsche Segler-Verband . Interne Infos finden sich auch auf unserer Seite über Bootsversicherungen.
Die Kaskoversicherung deckt in erster Linie Sachschäden an der gecharterten Yacht ab, beispielsweise durch Grundberührungen, Sturmereignisse oder Zusammenstöße. Beim Chartern gilt jedoch häufig ein relativ hoher Selbstbehalt, der im Schadenfall von der Crew getragen wird. Dieser Selbstbehalt ist einer der Gründe, warum viele Skipper eine zusätzliche Charter-Kautionsversicherung abschließen, die den Selbstbehalt ganz oder teilweise übernimmt.
Die Kaskopolice des Vercharterers ist in der Regel verpflichtend und Bestandteil der Chartergebühr, jedoch empfiehlt es sich, die Details vorab zu prüfen, da Ausschlüsse – etwa bei grober Fahrlässigkeit – üblich sind. Seriöse Charteragenturen bieten Einsicht in die vollständigen Versicherungsunterlagen. Weitere Orientierung zu Kaskoversicherungen im Wassersport bietet das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
Eine Skipper-Haftpflichtversicherung schützt vor Haftungsansprüchen, die über die reguläre Yacht-Haftpflicht hinausgehen und direkt der verantwortlichen Person, also dem Skipper, zugerechnet werden. Diese Schäden können durch Navigationsfehler, Bedienungsfehler oder Verstöße gegen Sicherheitsregeln entstehen. Besonders wichtig: Die Skipper-Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die an Mitseglern oder an fremden Booten verursacht werden und nicht vollständig über die Standard-Haftpflicht des Vercharterers reguliert sind.
Darüber hinaus kann sie auch Kosten übernehmen, die durch Bergung oder Abschleppmaßnahmen entstehen. Einige Policen enthalten zudem Rechtsschutzmodule für Streitfälle im Ausland. Eine hilfreiche Übersicht zu Haftungsfragen im Wassersport bietet die Wasserschutzpolizei Hamburg. Eine interne Ergänzung dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Skipperhaftung.
Die Kautionsversicherung dient dazu, den Selbstbehalt aus der Kasko- oder Charterversicherung abzusichern. Bei der Übergabe der Yacht wird üblicherweise eine Kaution hinterlegt, die der Vercharterer bei Schäden einbehält. Da diese Kaution oft mehrere tausend Euro beträgt, fängt die Kautionsversicherung dieses Risiko ab, indem sie im Schadenfall einen Großteil der Kosten übernimmt. Die Crew zahlt nur eine vergleichsweise geringe Prämie, erhält aber einen umfassenden finanziellen Schutz.
Diese Versicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn unerfahrene Crews unterwegs sind oder ein Revier mit erhöhter Grundberührungsgefahr befahren wird. Die Verbraucherzentrale informiert allgemein über Funktionsweise und Sinn von Kautionsversicherungen. Interne weiterführende Hinweise finden Sie auch auf unserer Unterseite zum Thema Charterkaution.
Neben den klassischen Policen wie Kasko, Haftpflicht und Kautionsversicherung gibt es weitere sinnvolle Ergänzungen. Eine Reiserücktrittsversicherung für Chartercrews deckt etwa Stornokosten ab, wenn ein Skipper oder Crewmitglied kurzfristig ausfällt. Eine Charter-Ausfallversicherung schützt vor finanziellen Verlusten, wenn die Yacht wegen eines vorangegangenen Schadens nicht rechtzeitig bereitgestellt werden kann.
Ebenso relevant ist eine Crew-Unfallversicherung, die bei Verletzungen oder medizinischen Notfällen greift – besonders in Revieren ohne gut ausgebaute Infrastruktur. Darüber hinaus kann eine internationale Krankenversicherung mit Rücktransport sinnvoll sein. Für vertiefende Informationen empfiehlt sich das ADAC-Yachtportal. Intern verweisen wir auf unsere Übersicht zu Reiseschutz für Segelcrews.
Kommt es während des Charters zu einem Schaden, muss der Skipper umgehend den Vercharterer und – falls erforderlich – lokale Behörden informieren. Dazu gehört eine präzise Dokumentation des Schadenhergangs, idealerweise mit Fotos, Skizzen und Zeugenaussagen. Manche Versicherungen verlangen zusätzlich ein ausführliches Logbuch, in dem alle relevanten Ereignisse festgehalten werden. Wird der Schaden nicht unverzüglich gemeldet, kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen.
Zudem sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, etwa das Abdichten von Lecks oder das Einholen externer Hilfe. Bei Kasko- und Haftpflichtschäden ist es wichtig, keine Schuldanerkenntnisse abzugeben, bevor die Versicherung informiert wurde. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen informiert allgemein über Meldepflichten im maritimen Bereich.
Der Ablauf einer Yachtcharter-Buchung ist standardisiert, transparent und in wenigen Schritten abgeschlossen. Nutzer können verfügbare Boote direkt über die Plattform filtern, vergleichen und bei Bedarf sofort anfragen.
1. Bootstyp und Revier wählen
Nutzer wählen zunächst einen gewünschten Bootstyp z. B. Segelyacht, Motoryacht oder Katamaran sowie das Fahrtgebiet. Auf der Seite zum Thema Yachtcharter im Überblick findest du Informationen zu Regionen, Bootstypen und Charterarten ob klassische Jachtcharter, moderne Yacht Charter oder Charteryacht mit Crew.
Verfügbarkeit prüfen und Details vergleichen
Jedes Angebot enthält technische Daten, Bilder, Ausstattung und verifizierte Kundenbewertungen. Viele Boote lassen sich optional mit Skipper oder Crew buchen. Auch Unterschiede zwischen „Yacht mieten“ und „Yachtcharter mit Vertragsbindung“ werden hier transparent dargestellt.
Anfrage stellen oder direkt buchen
Je nach Anbieter erfolgt die Buchung direkt online oder auf Anfrage mit persönlichem Kontakt. Wer eine Yacht mieten möchte, erhält im Vorfeld alle relevanten Informationen zu Fristen, Zahlungsbedingungen, Kautionsregelung und Stornobedingungen. Die Buchung gilt erst nach schriftlicher Bestätigung und Vertragsunterzeichnung als verbindlich.
Bestätigung & Vertragsunterlagen
Nach Buchung erhältst du eine Bestätigung sowie den Chartervertrag. Alle Partner sind lizenziert und erfüllen definierte Sicherheitsstandards. Die Unterlagen umfassen Vertragsbedingungen, Checklisten und Kontaktdaten der Ansprechperson vor Ort
Ob eine Yachtcharter mit Skipper notwendig ist, hängt von Faktoren wie Revierkenntnis, Erfahrung, rechtlichen Vorgaben und Sicherheitsanforderungen ab. In vielen Fällen ist es möglich, ein Boot mieten zu können, ohne auf eine Crew zurückzugreifen vorausgesetzt, ein gültiger Sportbootführerschein liegt vor.
Wer sich für eine geführte Yachtcharter entscheidet, überträgt Navigation, Technik und Sicherheitsverantwortung an einen erfahrenen Skipper. Diese Variante bietet sich insbesondere für längere Törns oder Reviere mit anspruchsvollen Bedingungen an.
Auch bei klassischen Jachtcharter-Angeboten gehört die Entscheidung zwischen selbst geführter Tour und Yacht Charter mit Skipper zu den wichtigsten Auswahlkriterien. Für viele ist es der ideale Mittelweg zwischen Unabhängigkeit und Komfort.
Grundsätzlich gilt: Wer eine Yacht mieten möchte, sollte neben der eigenen Eignung auch die Anforderungen des Fahrtgebiets berücksichtigen inklusive lokaler Vorschriften zur Bootsführung.